Erbausschlagung

You Are Here:
/
Erbausschlagung

Die Erbausschlagung ist ein rechtlicher Akt, durch den eine Person auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichtet. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Bedingungen und Verfahren zur Erbausschlagung. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Was ist eine Erbausschlagung? Die Erbausschlagung tritt ein, wenn ein Erbe entscheidet, dass er das Erbe nicht annehmen möchte. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z. B. wenn das Erbe überschuldet ist und der Erbe nicht für die Schulden haften möchte.

Bedingungen für die Erbausschlagung: Gemäß § 1944 BGB muss die Erklärung der Erbausschlagung innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Ist der Erbe minderjährig oder geschäftsunfähig, so beginnt die Frist erst mit der Erlangung der Volljährigkeit oder der Geschäftsfähigkeit.

Form der Erklärung: Die Erklärung der Erbausschlagung muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden (§ 1945 BGB). Sie muss dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber abgegeben werden.

Folgen der Erbausschlagung:

  • Der Erbe gilt im Falle der Erbausschlagung als von Anfang an nicht erbberechtigt.
  • Der Erbteil fällt gemäß den gesetzlichen Regelungen zurück an die nächsten gesetzlichen Erben, z. B. Ehegatten, Kinder oder Eltern des Verstorbenen.

Ausnahmen: In einigen Fällen kann eine Erbausschlagung nichtig sein oder durch das Nachlassgericht aufgehoben werden, z. B. wenn sie unter Zwang erfolgt ist oder gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

Fazit: Die Erbausschlagung ist ein rechtlicher Schritt, der es einem potenziellen Erben ermöglicht, auf sein Erbrecht zu verzichten. Es ist wichtig, die Bedingungen und Verfahren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch einzuhalten und sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.